- Grundlage
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Auf Grundlage des Bescheides des Amts für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 14.01.2021 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) ruft die ILE Iller-Roth-Biber unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Der ILE Iller-Roth-Biber steht für das Jahr 2021 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Förderung von Kleinprojekten in den Gemeinden Buch, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Roggenburg und Unterroth zur Verfügung.
Kommunen, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen sind somit ab sofort aufgerufen, sich mit ihren Projekt-Ideen für das Regionalbudget mit Umsetzung in 2021 zu bewerben.
- Art und Umfang der Förderung
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Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinie zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Voraussetzungen
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Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
• der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
• der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• der Gelange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
• der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
• der demografischen Entwicklung sowie
• der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
- Fördergegenstand
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Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2021 vorgelegt werden kann.
- Zuwendungs- und Antragsberechtigte
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a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Antrags- und Auswahlverfahren
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Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
- Kriterien und Punkteverteilung zur Projektauswahl
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Kriterium 1: Beitrag zur Zielerreichung des ILEK
Leitbild, Leitziele und Themenbereiche im ILEK (herunterzuladen unter https://www.illertissen.de/ilek-integriertes-laendliches-entwicklungskonzept), Kap. 4.1, S. 113 ff.
Themenbereiche:
a) Dorf und Siedlung,
b) Verkehr und technische Infrastruktur,
c) Wirtschaft und Gewerbe,
d) Land- und Forstwirtschaft,
e) Energie und Klimaschutz,
f) Gewässer, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz inkl. Biodiversität,
g) Naherholung und Tourismus,
h) Kultur und Gemeinschaftsleben,
i) Daseinsvorsorge und Nahversorgung,
j) Soziale Infrastruktur und Bildung (inkl. Schulen),
k) Jugend,
l) Senioren/Ältere,
m) Ärzteversorgung und Gesundheitsdienstleistungen,
n) Kommunale Dienstleistungen.
4 Punkte Leitziele in mindestens 4 Themenbereichen werden tangiert
3 Punkte Leitziele in mindestens 3 Themenbereichen werden tangiert
2 Punkte Leitziele in mindestens 2 Themenbereichen werden tangiert
1 Punkt Mindestens 1 Leitziel in 1 Themenbereich wird tangiert
0 Punkte Es wird kein Leitziel der ILE tangiert (→ Ausschluss des Kleinprojekts)
Kriterium 2: Beitrag zu den Projektvorschlägen im ILEK
Projektvorschläge im ILEK, Kap. 4.3, S. 117 ff.
2 Punkte Das Kleinprojekt dient direkt der Umsetzung eines Projektvorschlags
1 Punkt Das Kleinprojekt unterstützt einen Projektvorschlag zum Teil / indirekt
0 Punkte Das Kleinprojekt leistet keinen Beitrag zu einem Projektvorschlag
Kriterium 3: Vernetzung und Zusammenarbeit
2 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Kommunen bzw. mehrerer Akteure in unterschiedlichen Kommunen
1 Punkt Steigerung der Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure innerhalb einer Kommune
0 Punkte Es erfolgt keine Vernetzung und Zusammenarbeit
Kriterium 4: Ehrenamt
2 Punkte Bei Umsetzung und weiterer Nutzung wirken Ehrenamtliche mit
1 Punkt Bei Umsetzung oder weiterer Nutzung wirken Ehrenamtliche mit
0 Punkte Keine aktive Beteiligung Ehrenamtlicher
Kriterium 5: Sicherung der Daseinsvorsorge
2 Punkte Direkter positiver Beitrag zur Verbesserung oder Sicherung der Grundversorgung (Lebensmittel, Waren, Dienstleistungen, Mobilität)
1 Punkt Indirekter Beitrag zur Grundversorgung
0 Punkte Kein Beitrag zur Grundversorgung
Kriterium 6: Beitrag zu Klima-, Umwelt- oder Ressourcenschutz
2 Punkte Direkter Beitrag
1 Punkt Indirekter Beitrag
0 Punkte Kein Beitrag
Kriterium 7: Beitrag zur Innenentwicklung
2 Punkte Direkter Beitrag (Maßnahmen im Zusammenhang mit bestehenden Gebäuden, Sanierung, Leerstandbeseitigung, Umnutzung)
1 Punkt Indirekter Beitrag (Projekt dient der Belebung/Aufwertung der Ortslage)
0 Punkte Kein Beitrag zur Innenentwicklung
Kriterium 8: Nutzbarkeit für Allgemeinheit / Öffentlichkeit
2 Punkte Das Kleinprojekt dient der gesamten Öffentlichkeit zur freien Nutzung
1 Punkt Das Kleinprojekt kann von einem Teil der Öffentlichkeit genutzt werden oder dient zeitweise/teilweise der Allgemeinheit
0 Punkte Das Kleinprojekt dient nur einzelnen Personen, einem einzelnen Verein, Unternehmen o.ä.
Kriterium 9: Mehrwert / Zusätzlicher Nutzen / Neues Angebot
2 Punkte Das Kleinprojekt schafft ein neues Angebot, das zuvor nicht bestand
1 Punkt Das Kleinprojekt verbessert ein zuvor schon bestehendes Angebot
0 Punkte Das Kleinprojekt ersetzt lediglich ein schon bestehendes Angebot
Insgesamt können 20 Punkte erreicht werden. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
- Förderzusage
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Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der verantwortlichen Stelle der ILE Iller-Roth-Biber und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Bei eventueller Verteuerung des Projekts kann lediglich die im Vertrag festgelegte Fördersumme erstattet werden.
Nach Förderzusage der ILE muss der Projektträger die Maßnahme vorfinanzieren. Alle Rechnungen des Projekts müssen nach Abschluss der Maßnahme bis spätestens 01.10.2021 bei der verantwortlichen Stelle der ILE Iller-Roth-Biber eingereicht werden. Nach Prüfung seitens ILE und dem Amt für Ländliche Entwicklung erfolgt eine Auszahlung der zugesagten Mittel.
- Termine
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• Ankündigung zur Einreichung der Förderanfrage bis: 01.03.2021
• Abgabe der Förderanfrage für ein Kleinprojekt bis: 08.03.2021
• Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der ILE Iller-Roth-Biber (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2021
- Unterlagen
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Unterlagen zum Download und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Ländliche Entwicklung Schwaben:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Unterlagen für die Träger von Kleinprojekten:
• Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
• Förderanfrage für ein Kleinprojekt
• Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt
• Merkblatt zu den De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
• De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
- Einreichung
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Schriftliche Anträge auf Förderung müssen bis zum Stichtag 08.03.2021 bei folgender Adresse eingegangen sein:
Geschäftsstelle ILE Iller-Roth-Biber
Rathaus Kellmünz
Marktstraße 6
89293 Kellmünz a. d. Iller
Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:
Andreas Probst
Regionalmanager ILE Iller-Roth-Biber
E-Mail: probst(at)ile-iller-roth-biber.de
Tel: 08337 / 9002974
Mobil: 01520 / 3424080
Geschäftsstelle ILE Iller-Roth-Biber
Rathaus Kellmünz
Marktstraße 6
89293 Kellmünz a. d. Iller