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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus dem Markt Kellmünz]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-03-06T22:07:00+01:00</updated>
    
        <rights>Markt Kellmünz</rights>
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            <name>Markt Kellmünz</name>
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            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung AWB: Grüngut-Sammlungen]]></title>
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            <updated>2026-03-03T09:19:38+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Zusätzliche Grüngut-Sammlungen im Landkreis starten kommende Woche – AWB holt zweimal im Jahr das Grüngut auch zu Hause ab</p>
<p><br />Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm startet in der kommenden Woche einen neuen Service: zweimal im Jahr wird das Grüngut direkt vor der Haustür abgeholt – unabhängig davon, dass alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin ihr Grüngut an den bekannten Sammelstellen im Landkreis abgeben können.</p>
<p><br />Der neue Service des AWB startet in Pfaffenhofen am 11. März und in Buch am 12. März.</p>

<p>In der VG Altenstadt finden die Sammlungen wie folgt statt:</p>
<p><strong>Sammlung Altenstadt: Dienstag, 24. März 2026 und Dienstag, 20. Oktober 2026</strong></p>
<p><strong>Sammlung Kellmünz: Montag, 16. März 2026 und Mittwoch, 14. Oktober 2026</strong></p>
<p><strong>Sammlung Osterberg: Montag, 16. März 2026 und Mittwoch, 14. Oktober 2026</strong></p>
<p><br />Bürgerinnen und Bürger können das Grüngut bis zu 2 Kubikmeter abgepackt und gebündelt am Straßenrand abstellen und es wird dann abgeholt.<br />&nbsp;</p>
<p>Die genauen Termine für die einzelnen Gemeinden und Städte finden Sie auf der Homepage des AWB unter <a href="https://www.awb-neu-ulm.de/gruengut">https://www.awb-neu-ulm.de/gruengut</a>.&nbsp;</p>
<p>Dort finden Sie auch die Adressen der Grüngutsammelstellen und deren Öffnungszeiten.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Gartenabfall.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Anmeldewochen Kindergarten "Glückskäfer"]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/anmeldewochen-kindergarten-glueckskaefer</id>
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            <updated>2026-02-27T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-center">Die Anmeldewochen für das</p>
<p class="text-center">Kindergartenjahr 2026/2027 im</p>
<p class="text-center">Kindergarten „Glückskäfer“</p>
<p class="text-center">mit Kinderkrippe und Naturgruppe</p>
<p class="text-center">sind vom <strong>2. März&nbsp;2026 bis zum 13. März&nbsp;2026.</strong></p>

<p class="text-justify">Für die Anmeldung benötigen Sie ein <strong>Anmeldeformular,</strong> welches während des o. g. Zeitraums in <strong>Papierform im Rathaus</strong> (Auslage im Vorraum) erhältlich ist und auch online auf der Gemeindehomepage (<a href="http://www.kellmuenz.de">www.kellmuenz.de</a>) sowie in der Heimat-Info-App zum <strong>Download</strong> bereitsteht. Geben Sie dieses Formular bitte ausgefüllt <strong>bis spätestens 18.&nbsp;März</strong>&nbsp;<strong>2026</strong> wieder im Rathaus oder Kindergarten ab.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Bitte melden Sie sich auch dann, wenn Sie im letzten Kindergartenjahr keinen Platz für Ihr Kind bekommen haben und auf der „Warteliste“ stehen. Nur so wissen wir, ob der Bedarf für einen Platz aktuell noch besteht.</p>

<p>Rückfragen beantwortet ausschließlich das Kindergartenpersonal</p>
<ul><li data-list-item-id="e5ba313480c1b4997995683e7cabb4bb0">telefonisch unter <strong>08337&nbsp;900512&nbsp;</strong>oder</li><li data-list-item-id="eb1daf75c75fb7099e55de069dbe5f234">per E-Mail an&nbsp;<a href="mailto:kiga.kellmuenz@kellmuenz.de"><strong>kiga.kellmuenz@kellmuenz.de</strong></a></li></ul>

<p class="text-center">Wir freuen uns auf Sie!</p>
<p class="text-center">&nbsp;</p>
<p class="text-center">Ihr Kindergarten-Team, Krippen-Team</p>
<p class="text-center">und Team der Naturgruppe</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Anmeldewochen_-_Grafik.png" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Der Bayerische Engagiert-Preis 2026]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/der-bayerische-engagiert-preis-2026</id>
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            <updated>2026-02-23T08:01:39+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Mehrere Hunderttausende engagieren sich allein im Themenbereich des Bayerischen Innenministeriums ehrenamtlich – von den Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen über &nbsp;kommunale Mandatsträger bis zur Integration, von der Verkehrs- und Schulwegsicherheit bis hin zum Sport und in Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus.</p>
<p><br />2026 verleiht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erneut den Bayerischen Engagiert-Preis.</p>
<p><br />Die Preisverleihung findet in diesem Jahr am Samstag, 11. Juli 2026, in der BMW Welt in München statt. Der Preis wird in den Kategorien Ausdauer, Feuer &amp; Flamme, Mut, Herz, einem Sonderpreis Jugend und einem Sonderpreis Staatsminister verliehen. Die Preisträger der vier erstgenannten Kategorien werden von einer Jury ausgewählt.</p>
<p><br /><strong>Bis 30. März 2026 bewerben!</strong></p>
<p><br />Sie sind eine oder einer der über 800.000 Ehrenamtlichen im Themenbereich des Innenministeriums?</p>
<p><br />Dann bewerben Sie sich für den Bayerischen Engagiert-Preis unter <a href="mailto:wirfuerandere@stmi.bayern.de">wirfuerandere@stmi.bayern.de</a>. bis zum 30. März 2026. Gefragt sind Einzelpersonen oder Teams mit ihrem Einsatz für andere.&nbsp;</p>

<p>Wir freuen uns dabei auch auf Bewerbungen von engagierten Jugendlichen.</p>
<p><br />Eine kurze und aussagekräftige Darstellung Ihres Engagements (gerne auch per Video), zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen, genügt. Wir drücken Ihnen die Daumen! Bitte beachten Sie, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Fotos und Videos von der Veranstaltung werden sowohl im Internet als auch auf Sozialen Medien, in Presse und Druckwerken veröffentlicht. Ihre Bewerbung wird nach der Preisverleihung an die Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung weitergeleitet<br />&nbsp;</p>
<p>Unter wirfuerandere@stmi.bayern.de können Sie gerne Fragen an uns richten.<br />&nbsp;</p>
<p>Ehrenamtliches Engagement in Bayern ist wichtig – Ihr Engagement ist wichtig!</p>
<p><br /><strong>Wir sagen Danke für Ihren Einsatz!</strong><br />&nbsp;</p>
<p>Besuchen Sie unsere Seite: www.wirfuerandere.bayern.de<br />&nbsp;</p>
<p>Hier auch Eindrücke vom Bayerischen Engagiert-Preis 2025, 2024 und 2023 mit Preisträgerprojekten<br />&nbsp;</p>
<p>Liken und teilen Sie unseren Aufruf auf den Sozialen Medien des StMI:<br />Instagram: https://www.instagram.com/reel/DUKngsJFCBW/<br />Facebook: https://www.facebook.com/reel/1589938632143518<br />X: https://x.com/BayStMI/status/2017493233727611081?s=20<br />YouTube: https://youtu.be/IQmfPUefD_o</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Ehrenamt_H%C3%A4nde.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Ideen für unsere Gemeinde? Jetzt unkompliziert fördern lassen!]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/ideen-fuer-unsere-gemeinde-jetzt-unkompliziert-foerdern-lassen</id>
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            <updated>2026-02-20T08:53:34+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Altenstadt"/>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Haben Sie eine Idee, wie das Leben in unserer Gemeinde noch lebendiger, nachhaltiger oder bunter werden könnte?<br /><strong>Jetzt können Sie Ihre Idee Wirklichkeit werden lassen – mit Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm!</strong></p>
<p><br />&nbsp;<br />Im Rahmen des <strong>EU-FörderprogrammsLEADER</strong> fördert die LAG im Projekt <strong>„Unterstützung Bürgerengagement“kleine, ehrenamtlich getragene Vorhaben</strong> unkompliziert und unbürokratisch.</p>

<p>Gefördert werden Projekte, die unsere Region und unsere Gemeinden stärken – zum Beispiel:</p>
<ul><li data-list-item-id="e43e54312659ef364036bb7829fa66063">Aktionen für das soziale Miteinander</li><li data-list-item-id="e7a09413806c587c192bef819b16483ed">kulturelle oder touristische Angebote</li><li data-list-item-id="eb6a81833a9e702fade3be9a9f3711b5d">Projekte rund um Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz</li><li data-list-item-id="eabaf334558b53f70e529553bd30f97f2">Bildungs-, Integrations- oder Digitalprojekte</li><li data-list-item-id="e7d2e055bdd90801f52620af4a32c5a63">&nbsp;</li></ul>
<p>Die Förderung beträgt bis zu <strong>90 % der Kosten (max. 5.000 €)</strong> oder alternativ eine <strong>Pauschale bis zu 2.500 €</strong>. Wichtig ist: Die Umsetzung erfolgt ehrenamtlich und ohne wirtschaftliche Interessen.</p>
<p>Auch <strong>größere Projektideen</strong>, etwa von Vereinen oder Kommunen, können über LEADER gefördert werden.&nbsp;</p>

<p>Wer Lust hat, seine Idee für die eigene Gemeinde umzusetzen, erhält <strong>weitere Informationen und persönliche Beratung</strong> bei der:</p>

<p><strong>Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V.</strong><br /><strong>Ansprechpartnerin:</strong> Lea Hildebrandt – LAG-Management<br /><strong>Tel.:</strong> 07309 4263‑077<br /><strong>E-Mail:</strong> info@leader-neu-ulm.de</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Dateien/Verwaltungsgemeinschaft/Banner_Webseite.png" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Einladung der Patenkompanie zur Teilnahme am Marsch zum Gedenken der Gefallenen und Verwundeten Soldaten des Karfreitagsgefechts in Afghanistan am 02.04.2010 „16K3“]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/einladung-der-patenkompanie-zur-teilnahme-am-marsch-zum-gedenken-der-gefallenen-und-verwundeten-soldaten-des-karfreitagsgefechts-in-afghanistan-am-02042010-16k3</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/einladung-der-patenkompanie-zur-teilnahme-am-marsch-zum-gedenken-der-gefallenen-und-verwundeten-soldaten-des-karfreitagsgefechts-in-afghanistan-am-02042010-16k3" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/einladung-der-patenkompanie-zur-teilnahme-am-marsch-zum-gedenken-der-gefallenen-und-verwundeten-soldaten-des-karfreitagsgefechts-in-afghanistan-am-02042010-16k3"/>
            
            <updated>2026-02-18T08:06:41+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Kellmünzer Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, am o. g. Marsch teilzunehmen. Er findet statt am <strong>Donnerstag, dem 16.04.2026 von 9:00 bis ca. 15:00 Uhr.</strong></p>
<p class="text-center">&nbsp;</p>
<ul><li data-list-item-id="ea98efbae3fb79ecbe26940cc5640ee69"><p>Treffpunkt an der Wilhelmsburgkaserne Ulm <strong>um 7:30 Uhr</strong></p><p>(eigene Anfahrt, Bildung von Fahrgemeinschaften wäre sinnvoll)</p></li><li data-list-item-id="e1190e8563fa26205a101ec7e3fc7c7bf">Verlegung per KOM (Shuttleverkehr) zum Ablaufpunkt</li><li data-list-item-id="eb6222159a2a74a31ebc2e05269916839">16 km Marsch in Formation</li><li data-list-item-id="e9b26a6fe893c8e4d8f91614a63d8306e">Gepäck: <u>für Soldaten</u> 16 kg Marschgepäck, <u>Zivilisten</u> sollten einen zweckmäßig gepackten Rucksack mit Getränk und ggf. Wechselkleidung mitführen.</li><li data-list-item-id="e60a3a6e49559585877582fc9271f4d8f">Kameradschaftsveranstaltung mit Verpflegung am Zielpunkt</li><li data-list-item-id="ed7fed0c703236d7492bbafb48f01c722"><p>Rückverlegung per KOM zur Wilhelmsburgkaserne Ulm</p><p>(Rückkunft ca. 15:30 Uhr)</p></li></ul>

<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>Ziel 10K3 im Jahre 2020 war eine neue Tradition des Gedenkens an unsere gefallenen Kameraden (des Karfreitagsgefechts) zu etablieren.</p>

<p><strong>Anmeldung für Kellmünzer Einwohner bis Dienstag, 03.03.2026 um 12 Uhr</strong> im Rathaus Kellmünz persönlich, telefonisch oder per E-Mail (Tel. 08337 294, E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:rathaus@kellmuenz.de">rathaus@kellmuenz.de</a>). Benötigte Angaben sind Vor- und Nachname (wie im Ausweis). <strong>Achtung, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!</strong></p>

<p><strong>Interessenten können einen Patch erwerben mit dem 16K3-Aufdruck für 10€,</strong> <strong>dabei werden Spendengelder generiert.</strong> 2025 z. B 178.640,00 € zugunsten der Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung sowie des Deutschen Kinderhospizvereins.</p>

<p>Die Patches müssen über den QR-Code selbst bestellt und bezahlt werden. <i>(siehe beigefügte Datei)</i></p>
<p>(QR-Code scannen &gt; Vorname, Nachname und „MN KdoOpFü Ulm – Patengemeinde Kellmünz“ als Kommentar angeben).</p>

<p>Die Ausgabe der Patches erfolgt bei der Veranstaltung.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Dateien/Kellmuenz/Weitere/Patenkompanie_Gedenkmarsch_-_Bild.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung AWB: Mülltonnen sollten am Abfuhrtag pünktlich draußen stehen]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-awb-muelltonnen-sollten-am-abfuhrtag-puenktlich-draussen-stehen</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-awb-muelltonnen-sollten-am-abfuhrtag-puenktlich-draussen-stehen" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-awb-muelltonnen-sollten-am-abfuhrtag-puenktlich-draussen-stehen"/>
            
            <updated>2026-02-13T10:33:39+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, alle Abfallbehälter am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr zur Leerung bereitzustellten.<br />Nur so wird eine gesicherte Leerung der Abfallbehälter gewährleistet.&nbsp;</p>

<p><strong>Warum kann die Abholzeit der Tonne variieren?</strong></p>
<p>Grundsätzlich erfolgt die Leerung der Rest- und Biomüllbehälter am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr. Die Abholzeit am Abfuhrtag kann variieren. Durch geänderte Tourenplanungen des Entsorgers sowie das neue Entleerungssystem können sich andere Abholzeiten im Vergleich zu den Abholzeiten vor der Rückübertragung ergeben haben. Auch weitere Faktoren wie z. B. schlechte Wetterbedingungen, Defekte an Fahrzeugen, Baustellen, usw. können die Zeit bis zur Abholung der Tonne verkürzen oder verlängern.</p>
<p><strong>Was ist zu tun, wenn meine Restabfall oder Biotonne nicht geleert worden ist?</strong></p>
<p>Ist ein Abfallbehälter am Tag nach dem Abfuhrtag nicht geleert, melden Sie sich bitte beim Kundendienst des AWB, dieser prüft Ihren Fall und gibt Ihnen die benötigten Informationen zur weiteren Vorgehensweise.</p>
<p><br />Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de.<br />Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700 (Mo.–Do.: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr).</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/5/1/csm_Muellfahrzeug_d125f09356.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Rathaus Altenstadt am 09.03. geschlossen]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/rathaus-altenstadt-am-0903-geschlossen</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/rathaus-altenstadt-am-0903-geschlossen" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/rathaus-altenstadt-am-0903-geschlossen"/>
            
            <updated>2026-02-05T11:41:46+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Am Montag, dem <strong>09.03.2026</strong>, bleibt das Rathaus Altenstadt wegen Nacharbeiten zur Kommunalwahl geschlossen.&nbsp;</p>
<p>Wir bitten hierfür um Verständnis.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Ordner_Ablage.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-pflicht-zur-anzeige-von-aenderungen-am-grundbesitz"/>
            
            <updated>2026-01-23T10:32:11+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten, ist es essenziell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden.</p>

<p>Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum unerlässlich, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die rechtlichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt geworden sind. <strong>Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet.</strong> Vielen Steuerpflichtigen ist diese Anzeigepflicht leider nicht bewusst. Dies birgt die Gefahr von strukturellen Vollzugsdefiziten, die zu einer nicht sachgerechten Verteilung der Grundsteuerlast innerhalb einer Gemeinde und in letzter Konsequenz zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer führen würden.</p>

<p>Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dazu den Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt. Diesen finden Sie hier zum Download. Außerdem erhalten Sie auf der Internetseite <a href="https://www.grundsteuer.bayern.de/">https://www.grundsteuer.bayern.de/</a> viele weitere hilfreiche Informationen.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/Stellenanzeigen/Bilder/Liegenschaften.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026-startet-130-000-buergerinnen-und-buerger-werden-befragt</id>
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            <updated>2026-01-13T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.</strong></p>

<p>Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</p>

<p><strong>Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</strong><br />Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.&nbsp;</p>
<p>Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.</p>

<p><strong>Es besteht Auskunftspflicht</strong><br />Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.</p>

<p><strong>Hinweise:</strong><br /><strong>Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?</strong><br />Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:</p>
<p>Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.</p>
<p>Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.</p>

<p><strong>Weitere Informationen:</strong><br />Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum&nbsp;<a href="https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html">Mikrozensus</a>.<br /><br />Zusätzlich informiert ein&nbsp;<a href="https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4">Erklärvideo</a> über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/7/5/csm_Logo_Bayersiches_Landesamt_f%C3%BCr_Statistik_37111c7159.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-auslieferung-der-neuen-abfallbehaelter-verzoegert-sich-teilweise</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-auslieferung-der-neuen-abfallbehaelter-verzoegert-sich-teilweise" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-auslieferung-der-neuen-abfallbehaelter-verzoegert-sich-teilweise"/>
            
            <updated>2025-12-22T08:19:53+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Pressemitteilung</p>
<h2><br>Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise</h2>
<p><br />Aufgrund von Problemen des Herstellers bei der Behälterproduktion, gelingt es dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) leider nicht, allen Grundstückseigentümern, die vor dem 19.10.2025 ihre neuen Müllbehälter bestellt hatten, ihre Restmüll- bzw. Biotonnen noch im Jahr 2025 auszuliefern.<br />&nbsp;</p>
<p>Ziel des AWB ist es, diese noch nicht ausgelieferten Müllbehälter bis spätestens Mitte Januar 2026 bei den Grundstückseigentümern auszuliefern.<br />Die Müllbehälter, die nach dem 19.10.2025 bestellt wurden, sowie die Behälter, die noch ausgewechselt werden sollen, werden dann im Anschluss ausgeliefert bzw. getauscht. Derzeit gehen wir davon aus, dass diese Behälter bei den Grundstückseigentümern bis spätestens Mitte Februar 2026 ausgeliefert werden.<br />&nbsp;</p>
<p>Wir bitten alle Betroffenen, die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. <strong>Allen Grundstückseigentümern, die zu Beginn des Jahres 2026 leider noch keine neuen AWBRestmüll- oder Biotonnen nutzen können, steht in der Übergangszeit der schwarze AWBMehrbedarfssack zur Verfügung, dieser fasst 70 Liter. Der Mehrbedarfssack kostet 8,00 EUR/Stück</strong> und kann beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder im Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn erworben werden.&nbsp;</p>
<p>Außerdem wird er in folgenden Rathäusern verkauft: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz a. d. Iller, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen a. d. Roth und Weißenhorn. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bestellung direkt beim Kundendienst des AWB. Die Kontaktdaten finden Sie unten.<br />&nbsp;</p>
<p>Gegen Vorlage des Kaufbelegs verrechnet der AWB mit dem Gebührenbescheid 2026 den Erwerb von bis zu 3 Mehrbedarfssäcken mit dem Grundstückseigentümern, die ihre Behälterbestellung bereits vor dem 19.10.2025 abgegeben haben.<br />Für die Grundstückseigentümer, die nach dem 19.10.2025 oder gar nicht bestellt haben, gilt diese Verrechnung der Gebühren nicht.<br />&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der<br />AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de.<br />&nbsp;</p>
<p>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline<br />des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700<br />(Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)<br />oder Kundenservice@awb-neu-ulm.de.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Der Markt Kellmünz a. d. Iller jetzt als App!]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/der-markt-kellmuenz-a-d-iller-jetzt-als-app</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/der-markt-kellmuenz-a-d-iller-jetzt-als-app" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/der-markt-kellmuenz-a-d-iller-jetzt-als-app"/>
            
            <updated>2025-12-04T13:13:51+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>In unserer neuen Kellmünz App „Heimat-Info“&nbsp;erhalten Sie sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Die Heimat-Info App steht kostenlos zum Download zur Verfügung.</p>

<p><strong>Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion: Glocke aktiviert?</strong></p>
<p>Mit der Heimat-Info APP können Sie sich auch an Termine oder Neuigkeiten erinnern lassen. Egal ob über Informationen aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand! Einfach Glocke aktivieren und schon erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung, wann immer es etwas Neues aus unserem Markt gibt.</p>

<p>Sind Sie schon dabei?</p>

<p><strong>Laden Sie die App jetzt herunter:</strong></p>
<p>Hier klicken für Play Store (Samsung etc.):&nbsp;<a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app">https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app</a>&nbsp;</p>
<p>Hier klicken für App Store (iPhone):&nbsp;<br /><a href="https://apps.apple.com/de/app/heimatinfo/id1589746365">https://apps.apple.com/de/app/heimatinfo/id1589746365</a>&nbsp;</p>
<p>oder stöbern auf&nbsp;<a href="http://www.heimat-info.de">www.heimat-info.de</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/6/8/csm_Bekanntmachung_HeimatInfo_-_Flyer_einseitig_mit_QR-Code_0d0a5a6919.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung der Schließzeiten des Rathauses Kellmünz im Dezember 2025 /Januar 2026]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-der-schliesszeiten-des-rathauses-kellmuenz-im-dezember-2025-januar-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-der-schliesszeiten-des-rathauses-kellmuenz-im-dezember-2025-januar-2026" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-der-schliesszeiten-des-rathauses-kellmuenz-im-dezember-2025-januar-2026"/>
            
            <updated>2025-12-02T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Die diesjährige Winterschließzeit beginnt am Mittwoch dem 24.12.2025 und dauert an bis einschließlich Dienstag, dem 06.01.2026.&nbsp;</strong>Ab Donnerstag, dem 08.01.2026 sind wir dann gerne wieder zu unseren bekannten Öffnungszeiten für Sie da.</p>

<p>Während unserer Schließzeiten bitten wir Sie, Ihre Behördengänge bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die VG zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen auch am 24.12.2025 (Weihnachten), am 31.12.2025 (Silvester) und am 05.01.2026 (Brückentag) geschlossen bleibt.</p>

<p>Die <strong>Eintragungen in die Unterstützungslisten für Wahlvorschläge der Parteien oder Wählergruppen können während der Schließtage im Rathaus Altenstadt, </strong>Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, Tel. 08337/721-0 vorgenommen werden<strong>.</strong></p>

<p><strong>Das Rathaus Altenstadt ist während der Weihnachts- und Neujahrswoche zu folgenden Zeiten geöffnet:</strong></p>

<p>Montag 22.12. und Dienstag 23.12.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>(zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Eintragung in die Unterstützungslisten)</strong></p>
<p>Montag 29.12. und Dienstag 30.12.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>(zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Eintragung in die Unterstützungslisten)</strong></p>
<p>Freitag 02.01.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr</p>

<p>Das Rathaus ist am 24.12., 31.12. und 05.01. geschlossen.</p>
<p><strong>Das Einwohnermeldeamt ist am 05.01.2026 zur Leistung von Unterschriften auf Unterstützungslisten für Wahlvorschläge der Parteien oder Wählergruppen von 08.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr geöffnet.&nbsp;</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/f/6/csm_Foto_Rathaus_Kellmuenz_2022_frontal_e49d68b26b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Windelsäcke und Müllgebührenzuschuss ab 2026]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/windelsaecke-und-muellgebuehrenzuschuss-ab-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/windelsaecke-und-muellgebuehrenzuschuss-ab-2026" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/windelsaecke-und-muellgebuehrenzuschuss-ab-2026"/>
            
            <updated>2025-11-18T08:37:49+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Information über die weitere Handhabung bei Windelsäcken und Müllgebührenzuschüssen ab dem Kalenderjahr 2026</strong></p>

<p>Aufgrund der Rückübertragung der Abfallentsorgung auf den Landkreis Neu-Ulm war im Marktgemeinderat Kellmünz a. d. Iller eine Beratung über die Festlegung der weiteren Handhabung bei der Inanspruchnahme von Windelsäcken bzw. Müllgebührenzuschüssen ab dem Jahr 2026 notwendig.</p>

<p>Der Marktgemeinderat Kellmünz a. d. Iller hat in seiner Sitzung vom 30.10.2025 folgende <strong>einheitliche Zuschussregelung</strong> beschlossen:</p>

<p><strong>Kleinkinder:</strong></p>
<p>Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erhalten <strong>auf Antrag</strong> ab 01.01.2026 jährlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,00 €. Dabei ist es nicht relevant, ob Wegwerfwindeln oder Stoffwindeln zum Wickeln verwendet werden. Bei der Antragstellung ist die Geburtsurkunde als Nachweis vorzulegen.</p>

<p><strong>Pflegedürftige:</strong></p>
<p>Pflegebedürftige Personen bzw. Familien mit pflegebedürftigen Personen, die <strong>nachweislich</strong> auf die Nutzung von Inkontinenzartikeln angewiesen sind bzw. bei denen aufgrund krankheitsbedingter Ursachen ein erhöhtes Restmüllaufkommen (z. B. durch häufige Verbandswechsel o. ä.) anfällt, erhalten ab 01.01.2026 <strong>auf Antrag</strong> jährlich einen monatlichen Müllgebührenzuschuss in Höhe von 12,00 €; dies entspricht 144,00&nbsp;€/Kalenderjahr. Die o. g. Angaben müssen auf dem Antragsformular ärztlich bestätigt werden.</p>

<p>Die Zuschüsse werden nach Antragstellung auf das gewünschte Bankkonto überwiesen. Die Entsorgung des o. g. Mülls erfolgt über die Restmülltonne oder zusätzliche Restabfallsäcke, die ab dem 01.01.2026 über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm bezogen werden können.</p>

<p>Die <strong>Antragsformulare</strong> zur Auszahlung der Zuschüsse erhalten Sie ab Jahresbeginn 2026 direkt im Rathaus Kellmünz oder auch per Download von der Gemeindehomepage. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen <strong>freiwilligen Zuschuss der Marktgemeinde</strong> handelt.</p>

<p><strong>Bitte beachten Sie, dass die bisher ausgegebenen Windelsäcke und auch die blauen Abfallsäcke nur noch bis zum 31.12.2025 bei der Leerung der Restmülltonne mit hinausgestellt werden dürfen. Ab dem 01.01.2026 werden die bisherigen Säcke nicht mehr mitgenommen!</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Windeln.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Glasfaserausbau in Kellmünz a. d. Iller]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/glasfaserausbau-in-kellmuenz-a-d-iller</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/glasfaserausbau-in-kellmuenz-a-d-iller" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/glasfaserausbau-in-kellmuenz-a-d-iller"/>
            
            <updated>2025-11-14T08:29:35+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Wir möchten Sie darüber zu informieren, dass in Kürze die Bauarbeiten für den Ausbau eines schnellen Glasfasernetzes beginnen – ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft, der nur möglich wurde, weil die Gemeinde sämtliche Fördermöglichkeiten aus Bundes- und Landesprogrammen konsequent genutzt und ausgeschöpft hat. Gerade in den vergangenen Jahren wurde deutlich, wie groß der Bedarf an stabilen Internetleitungen ist, sei es beim Home-Schooling, Home-Office oder die Nutzung verschiedenster Geräte innerhalb der eigenen vier Wände.&nbsp;</p>

<p>In Kooperation mit der Deutschen Telekom werden 120 Haushalte und Unternehmen in Kellmünz a. d. Iller an das Glasfasernetz angeschlossen. Die Telekom wird mit dem Ausbau&nbsp;im Jahr 2026 beginnen&nbsp;und möchte&nbsp;allen im Ausbaugebiet das Angebot machen, sich an das&nbsp;Glasfasernetz anzuschließen. An jeder Adresse im Ausbaugebiet besteht die Möglichkeit, einen <strong>kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss</strong> zu erhalten.</p>

<p>Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte die Dateien zum Download.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/7/d/csm_Glasfaserkabel_9004acc3f4.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse"/>
            
            <updated>2025-11-07T08:17:26+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-justify">Pressemitteilung des Abfall-Wirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm</p>
<p class="text-justify"><strong>zur Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse</strong></p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehältnisse werden ab der KW 46 ausgeliefert. Jede Grundstückseigentümerin bzw. jeder Grundstückseigentümer wird postalisch über die genaue Kalenderwoche der Lieferung informiert. Eine Anwesenheit vor Ort und eine persönliche Entgegennahme der neuen Abfallbehälter ist nicht notwendig. Die neuen Abfallbehältnisse werden am Grundstück abgestellt und können somit jederzeit nach Gestellung der Abfallbehälter auf das Grundstück geholt werden.</p>
<p class="text-justify">Damit auch jeder seine neuen Abfallbehältnisse erkennen kann, befindet sich auf der rechten Seite des Tonnenrumpfes und auf dem Deckel ein Behälter-Etikett. Dieses Etikett enthält Informationen wie zum Beispiel:</p>
<ul><li data-list-item-id="eac4815c7eaffabfa7e3bfd9f57d264d1"><p class="text-justify">die Behälternummer,</p></li><li data-list-item-id="e53b80f9fd8f84825e2067cc5669e092e"><p class="text-justify">die Adresse wo er Behälter hingehört,</p></li><li data-list-item-id="e691d786972562916ba4e74c8f6bc3519"><p class="text-justify">den Behältertyp (z. B. Restmüll, Bioabfall) sowie</p></li><li data-list-item-id="e316e0603f9c5f0fe8cde3447113e2909"><p class="text-justify">den Namen des Bestellers (nur auf dem Deckel)</p></li></ul>
<p class="text-justify">Daher bitten wir vor dem Einholen des Behälters anhand des Etiketts zu prüfen, ob der Behälter Ihrer Adresse zugeordnet ist. So wird zusätzlich sichergestellt, dass jeder seinen richtigen Behälter bekommt.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>Wie erfolgt die Abholung der alten Abfallbehälter</strong>:</p>
<p class="text-justify">In allen Kommunen außer in der VG-Buch (Buch, Oberroth, Unterroth) erfolgt die Abholung der alten Abfallbehältnisse ab dem Tag der letzten Leerung im Jahr 2025. Der Behälter kann somit einfach zum Leeren bereitgestellt werden, dieser wird durch den aktuellen Entsorger geleert und direkt von diesem im Anschluss mitgenommen.</p>
<p class="text-justify">In der VG-Buch (Buch, Oberroth und Unterroth) werden die alten Abfallbehälter im Januar 2026 eingesammelt. Über den genauen Termin werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorab informiert.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg können nach Erhalt des neuen Abfallbehälter ihren alten Abfallbehälter selbstständig an einer der folgenden Sammelstelle innerhalb der Öffnungszeiten abgeben:</p>
<p class="text-justify">Wertstoffhöfe in Roggenburg, Pfaffenhofen, Weißenhorn, Illertissen, Altenstadt und am EWW in Weißenhorn.</p>
<p class="text-justify">Die Abfallbehälter sind bei der Selbstanlieferung an den oben genannten Sammelstellen und bei der Abholung restentleert abzugeben bzw. bereit zu stellen. Behälterschlösser oder andere Anbringungen (Vorhängeschloss usw.), welche sich im Eigentum des Bürgers befinden, sind vor der Abgabe oder der Abholung des alten Abfallbehälters zu entfernen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehälter für Restabfall können nach der Rückgabe des alten Abfallbehälters bei den folgenden Kommunen: Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg ab der Auslieferung genutzt werden. Die Biotonne kann erst ab dem 01.01.2026 genutzt werden, ausgenommen die Stadt Illertissen, hier ist ab der Auslieferung der neuen Biotonne auch deren Nutzung möglich.</p>
<p class="text-justify">Auf dem Deckel der Restabfalltonne und dem Deckel der Biotonne (außer auf dem Biofilterdeckel) befinden sich Informationen was alles in die entsprechenden Behälter eingeworfen werden darf.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de<strong>.&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700 oder direkt über die Hotline der Abfallberatung des AWB unter 07309/878-1800 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr).</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung zur Abfallrückübertragung]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Bürger erhalten eine neue Mülltonnen-Bedarfsabfrage]]></summary>
            
            <updated>2025-08-06T10:17:41+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><i>Pressemitteilung des Landkreis Neu-Ulm und des Abfallwirtschaftsbetriebs vom 25.07.2025</i></p>

<p class="text-justify"><i><strong>Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über geändertes Gebührensystem und bittet um zeitnahe Rücksendung des Tonnenbedarfs</strong></i></p>
<p class="text-justify">Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) ab 2026 die Abfallentsorgung übernimmt, bekommen noch einmal Post. Ab Montag, 28. Juli 2025, werden die neuen Bedarfsabfragen versendet. Dies ist notwendig, weil sich der zuständige Kreistagsausschuss nochmals intensiv mit dem neuen System befasst und Änderungen in der Gebührensatzung beschlossen hat. Alle bisher gespeicherten Daten aus der ersten Abfrage wurden gelöscht und alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Tonnenbedarf zeitnah zu melden.</p>
<p class="text-justify">Mit der Bedarfsabfrage informiert der AWB über die anstehenden Änderungen zum 1. Januar 2026 und fragt ab, welche Abfalltonnen die Grundstückseigentümerinnen und&nbsp;<br />-eigentümer künftig nutzen möchten. Mit dem mitgesendeten Formular oder online können die gewünschten Größen für die Restmülltonne und die Biomülltonne bestellt werden. Die Rückmeldung sollte möglichst zeitnah - innerhalb von 14 Tagen – nach Erhalt des Schreibens erfolgen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Der AWB empfiehlt, sorgfältig zu prüfen, welche Tonnengröße für welches Grundstück sinnvoll ist. Eine größere Mülltonne mit weniger Leerungen kann unter Umständen günstiger sein, als eine kleinere Mülltonne mit häufigen Leerungen, das hängt vom individuellen Entsorgungsverhalten ab. Für Grundstücke mit einem sehr geringen Abfallaufkommen kann es gegebenenfalls auch sinnvoll sein, eine Behältergemeinschaft mit seinem Nachbarn zu bilden. Das neue Abfallsystem bezieht sich nur auf die Restmüll- und die Biotonne – bei Papiertonne und Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack ändert sich nichts.</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen über die angebotenen Abfalltonnen und das neue Gebührensystem, die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) sowie einen Gebührenrechner, mithilfe dessen der individuelle Bedarf berechnet werden kann, gibt es im Internet unter:&nbsp;<a href="http://www.awb-neu-ulm.de/rueckuebertragung-1">www.awb-neu-ulm.de\rueckuebertragung-1</a>.<strong>&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB unter 07309/878-1700 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)</p>
<p class="text-justify">Folgende Kommunen haben sich für eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis entschieden: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/8/5/csm_Muelltonne_438bc0e56b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Urlaubszeit – Reisezeit ]]></summary>
            
            <updated>2025-06-06T08:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Urlaubszeit – Reisezeit </strong></p>
<p><strong>Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen </strong></p>
<p>Die Mitarbeiterinnen des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bitten Sie, vor Beginn der Reisezeit Ihren Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.</p>
<p>Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sie müssen neu beantragt werden. Dazu ist die Vorlage eines <strong>aktuellen, biometrischen Passbildes</strong> notwendig. Die Fotografen kennen die Vorschriften und werden von Ihnen ein geeignetes Bild machen. Bei Personalausweisen und Reisepässen ist zudem ein <strong>Fingerabdruck-Scan</strong> notwendig.</p>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<p class="MsoNoSpacing">Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26.&nbsp;Juni&nbsp;2012 <strong>alle Kinder</strong> bei Reisen ins Ausland über <strong>ein eigenes Reisedokument</strong> verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.</p>
<p>Der <strong>Kinder-Reisepass</strong> wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bereits ausgestellten Kinder-Reisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit.</p>
<p>Für Kinder, jeglichen Alters, kann ein Reisepass oder Personalausweis beantrag und ausgestellt werden. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Gebühren belaufen sich auf 37,50 € für einen Reisepass und 22,80 € für einen Personalausweis.</p>
<p>Zur Beantragung eines Reispasses oder Personalausweises für <strong>Kinder</strong> ist folgendes zu beachten:</p>
<p>Es muss eine Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgeerklärung ebenfalls vorgelegt werden.</p>
<p>Ab dem 6. Lebensjahr muss das Kinder die Fingerabdrücke abgeben und ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.</p>
<p>Ein <strong>Reisepass</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 37,50&nbsp;€ und gilt sechs Jahre; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Reisepass zehn Jahre und kostet 70,00&nbsp;€.</p>
<p>Ein <strong>Personalausweis</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 22,80&nbsp;€ und ist sechs Jahre gültig; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Ausweis zehn Jahre und kostet 37,00&nbsp;€.</p>
<p>Die entsprechende Gebühr ist jeweils <strong>bei der Antragstellung&nbsp;</strong>zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen für Personalausweise bei 2 - 3 Wochen.</p>
<p>Grundsätzlich muss bei der Erstbeantragung eines Ausweisdokuments eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Urlaub_Reisepass.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Info zu Wespen, Bienen und Hornissen]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Die Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm informieren]]></summary>
            
            <updated>2025-06-01T00:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,</strong></p>
<p>mit Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr immer wieder Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.</p>
<p><strong>Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.</strong></p>
<p>Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind.</p>
<p>Weiterhin ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht in der notwendigen Eile durch Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe der Betroffenen möglich ist.</p>
<p><strong>Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Beseitigung eines Wespen- oder Hornissennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:</strong></p>
<p><strong>1. Es liegt eine konkrete Gefahr in Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.</strong></p>
<p>Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.</p>
<p><strong>2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.</strong></p>
<p>Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie im Internet oder Telefonbüchern.</p>
<p><strong>3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.</strong></p>
<p>Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die</p>
<p>Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.</p>
<p><strong>Wir machen darauf aufmerksam, dass für den Einsatz der Feuerwehr Kosten-ersatz gemäß Gemeindlicher Gebührenordnungen erhoben werden kann !</strong></p>
<p><strong><u>Artenschutz</u></strong></p>
<p>Wildbienen, Hummeln, Hornisse und einige Wespenarten zählen laut Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV Anlage 1) zu den besonders geschützten Arten. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Wespen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz <strong>(</strong>BNatSchG) allgemein geschützt. Sie dürfen nicht unnötig beunruhigt, gefangen oder getötet werden. Die Lebensstätten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtig oder zerstört werden.</p>
<p><strong>Maßnahmen an deren Nestern erfordern die Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm).</strong></p>
<p>Sollte die Beseitigung eines Wespennestes unvermeidlich sein, so ist zunächst die umweltfreundlichere Methode der Umsetzung angezeigt.</p>
<p>Nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie), wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, sollte eine Vernichtung vorgenommen werden.</p>
<p>Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten!</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass auch die oft als umweltverträglich bezeichneten modernen Insektizide bei Anwendung in Wohnräumen durchaus für Menschen negative gesundheitliche Wirkungen haben können.</p>
<p><strong>Sowohl für die Umsetzung als auch die Vernichtung ist die Feuerwehr </strong></p>
<p><strong>grundsätzlich nicht zuständig. Die Beseitigung eines Wespennestes ist eine Aufgabe für den Schädlingsbekämpfer!</strong></p>
<p><strong><u>Wissenswertes über Wespen und Hornissen</u></strong></p>
<p>Die Nester der in Staaten lebenden mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln sind immer einjährig. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum „Hochzeitsflug“ die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nistbereichs geschützte Überwinterungsplätze.</p>
<p><strong>Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden. Sie werden auch im nächsten Jahr nicht mehr bezogen.</strong></p>
<p>Selbst in Wohngebäuden sollte daher geprüft werden, ob es bis zum Herbst möglich ist, den Rollladen nicht zu betätigen, wenn Wespen oder Hornissen im Rollladenkasten brüten, und eventuell das nächstgelegene Fenster mit Fliegengaze (in Baumärkten einschließlich selbstklebendem Klettband als Meterware erhältlich) zu verschließen, um ohne Belästigung lüften zu können.</p>
<p>Bei vorsichtiger Annäherung an die Nester und mit der Bereitschaft, innere Vorbehalte und Vorurteile zu überwinden, können sich hier interessante Beobachtungs-möglichkeiten bieten.</p>
<p>Ein Wespenvolk zählt etwa 1.000 Tiere. Ein Hornissenvolk kommt auf etwa 300 Tiere. Zum Vergleich: Ein Bienenvolk umfasst bis zu 50.000 Tiere.</p>
<p>Auch Wespen haben ihren festen Platz im Naturhaushalt! Sie sind außerordentlich fleißige Schädlingsbekämpfer: Ein Volk unserer größten Wespe, der Hornisse, benötigt z. B. zur Ernährung seiner Brut 7 – 12 kg Insekten in einem Sommer.</p>
<p>Viele Blütenpflanzen werden sogar von Wespen bestäubt. Die Bestäubung mancher Kulturpflanzen, wie die des als Viehfutter angebauten Rotklees, aber auch von Erbsen und Bohnen, erfolgt überwiegend durch Wildbienen und Hummeln.</p>
<p><strong>Wespen und Hornissen sind außerhalb ihres Nestbereiches nicht aggressiv.</strong></p>
<p>Während der Futtersuche überwiegt normalerweise das Fluchtverhalten und die Tiere stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch sind Wespen und Hornissen nicht giftiger als Honigbienen. Im Gegenteil: Das Gift der Honigbiene ist etwa um das Vierfache stärker als Wespen- oder Hornissengift.</p>
<p>Wespen, Hornissen und Hummeln stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen, z. B., wenn sie am Nest gestört werden, wenn sie eingeklemmt (Kniekehle, Achsel, Arm-beuge, Hosenbeine) oder festgehalten werden oder in den Mund geraten. Hornissen sind trotz ihrer eindrucksvollen Größe friedliche und lernfähige Tiere: Sie lernen durch Abwehrbewegungen (bei Tisch, nicht am Nest!), dass sie unerwünscht sind und flüchten.</p>
<p>Die einzeln lebenden Wildbienen, z. B. die im Boden nistenden Sandbienen oder die in kleinen Maueröffnungen, Bohrlöchern oder morschem Holz nistenden Mauerbienen versuchen meist nur zu stechen, wenn man sie festhält oder sie in der Kleidung gefangen sind.</p>
<p>Deshalb aufpassen, wo man sich hinsetzt, vorsichtig essen und Trinkgefäße im Freien abdecken oder Strohhalm benutzen.</p>
<p><strong>Zu kritischen Reaktionen kann es nur dann kommen, wenn Menschen auf bestimmte, in den Mischgiften enthaltene Eiweißkörper stark allergisch reagieren (Kreislaufprobleme, Herzrasen, Atemnot, Nesselsucht oder Anzeichen eines Schocks) beziehungsweise der Stich in die Zunge oder den Rachen erfolgt.</strong></p>
<p><strong>Hier ist sofortige ärztliche Hilfe erforderlich – am besten den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 alarmieren!!!</strong></p>
<p>Bienenschwärme treten hauptsächlich im Frühsommer (Anfang Mai bis Mitte Juli) auf.</p>
<p>Es handelt sich dabei immer um Honigbienen. Meistens fallen sie erst auf, wenn sie sich als sogenannte „Schwarmtraube“ in Sträuchern, Baumkronen oder auch an Balkongeländern niederlassen.</p>
<p>Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Umherfliegen bedrohlich,</p>
<p>sind jedoch in der Regel absolut friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben und alle Kräfte brauchen, um einen neuen Nistplatz zu suchen.</p>
<p><strong><u>Umsiedeln von Nestern</u></strong></p>
<p>In besonderen, jedoch seltenen Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch eine fachlich kompetente Person möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.</p>
<p><strong>Beratung:</strong></p>
<p>Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm steht während der Öffnungszeiten Mo – Mi 07:30 – 12:30 Uhr, Do 07:30 -17:30 Uhr und Freitag 07:30 – 12:30 Uhr zur Beratung zur Verfügung. Tel. 0731 7040-0</p>
<p>Ausführliche Informationen sind unter</p>
<p>http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/insektenundspinnen/hautfluegler/wespenundhornissen/</p>
<p>http://www.aktion-wespenschutz.de/</p>
<p>oder</p>
<p>http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf</p>
<p>zu finden.</p>
<p>Bildquelle: PIXABAY</p>
<p>Text: Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Dateien/Verwaltungsgemeinschaft/Wespe.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuer: Der Zweckverband informiert]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-der-zweckverband-informiert-1388</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025]]></summary>
            
            <updated>2025-01-10T08:40:17+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</strong></p>
<p>mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen leiten zu können.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?</strong></p>
<p>Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes waren seit 2022 alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den "Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025" nach neuem Recht ermittelt.</p>
<p>Die Gemeinden sind verpflichtet, dieses Recht ab 2025 umzusetzen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wie wird die Grundsteuer berechnet?</strong></p>
<p>1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest. Dieser Messbescheid ist Ihnen nach eingereichter Erklärung vom Finanzamt zugesandt worden.</p>
<p>2. Hebesatz: Die Gemeinden multiplizieren den Messbetrag mit dem Hebesatz. Die Hebesätze wurden für den Zeitraum ab 2025 festgesetzt und sind auf dem Bescheid ersichtlich.</p>
<p>Die Gemeinden können den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern und sind an den Messbescheid gebunden.</p>
<p class="Default">___________________________________________________________________</p>
<p class="MsoNoSpacing"><strong>Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Berechnungsgrundlage (Messbetrag) stammt vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanzamts. Sollten Sie Zweifel an der Festsetzung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?</strong></p>
<p>Der Grundsteuerbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten "Messbetrag" neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Wenn also der neue "Messbetrag" des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich dies direkt auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.</p>
<p><strong>Was tun bei fehlerhaften Daten?</strong></p>
<p><strong>Namens- oder Adressfehler:</strong></p>
<p>Bitte melden Sie Änderungen unter Angabe Ihrer PK-Nr. (Personenkonto), die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ersichtlich ist (oben rechts), per E-Mail oder schriftlich an den Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung in Illertissen. Wir bitten Sie von telefonischen Angaben über etwaige Änderungen abzusehen.</p>
<p><strong>Falsche Steuerberechnung:</strong></p>
<p>Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die Grundsteuer unverändert zahlungspflichtig. Wenden Sie sich bei Fehlern, die den Messbetrag betreffen, bitte direkt an das zuständige Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert wurde?</strong></p>
<p>Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt direkt an das Finanzamt. Im zweiten Schritt können Sie den Eigentumswechsel dem Zweckverband Illertissen ebenfalls schriftlich mitteilen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wichtige Hinweise zur Zahlung</strong></p>
<p>Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid wie folgt:&nbsp;</p>
<ul> 	<li>richtige Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)</li> 	<li>SEPA: ist die hinterlegte Bankverbindung richtig</li> 	<li>Dauerauftrag: Anpassung der Beträge erforderlich</li> </ul>
<p>Für den Fall, dass Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen möchten, schicken Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Formular an den Zweckverband Illertissen.</p>
<p><em><strong>Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Anlagen!</strong></em></p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Erhöhte Auslastung der Behörden</strong></p>
<p>Aufgrund der bayernweiten Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.</p>
<p><em>Text: Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung</em></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Geld.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Sozialwegweiser des Landkreises]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/sozialwegweiser-des-landkreises-1391</id>
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            <updated>2024-12-02T10:35:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Sozialwegweiser bietet auf folgenden Seiten eine Sammlung von Anlaufstellen aus dem Bereich Soziales. Dort sind Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen zu finden. In einer Zeit, in der die Herausforderungen des Alltags oft komplex und vielschichtig sind, möchten wir Ihnen mit diesem Wegweiser eine wertvolle Unterstützung an die Hand geben.</p>
<p>Die Integrierte Sozialplanung (ISP) im Landkreis Neu-Ulm hat den Sozialwegweiser erstellt. Dieser bietet eine umfassende Sammlung hilfreicher Adressen durch das soziale Hilfesystem in unserer Region.</p>
<p>Es kann keine Garantie auf Vollständigkeit der Anlaufstellen übernommen werden. Gerne können weitere Stellen übermittelt werden, die nach einer Prüfung im Sozialwegweiser aufgenommen werden können.</p>
<p>(Text: Landratsamt Neu-Ulm)</p>
<p><a href="https://www.landkreis-nu.de/Sozialwegweiser">Hier gelangen Sie zum Sozialwegweiser</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Holding_Hands.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Die BayernApp – Verwaltung mobil!]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/die-bayernapp-verwaltung-mobil-982</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Das Bayerische Staatsministerium für Digitales stellt mit der BayernApp ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot rund um die öffentliche Verwaltung in Bayern zur Verfügung.
]]></summary>
            
            <updated>2023-05-19T09:23:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern einen <strong>mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen</strong>.</p>
<p>Weitere Informationen zur App finden Sie im angefügten Flyer oder auf</p>
<p><a href="https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/">https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/baya_mailsignatur_600x200.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: SOKO e.V.  "Senioren- und Nachbarschaftshilfe Oberroth, Kellmünz, Osterberg e.V."]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-774</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-774" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-774"/>
            
            <updated>2021-11-16T10:04:52+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Am Abend des 06.11.2021 fand im Schützenheim Kellmünz eine Informationsveranstaltung des neu gegründeten Senioren- und Nachbarschaftshilfevereins „SOKO e.V.“ für Oberroth, Kellmünz und Osterberg statt. (Der Name begründet sich aus den Anfangsbuchstaben.) An der Veranstaltung nahmen insgesamt 64 Personen teil.</p>
<p>Im Rahmen der Ideenwerkstatt-Treffen zum interkommunalen Projekt „Marktplatz der Generationen“ war 2020 der Wunsch nach einer Nachbarschaftshilfe laut geworden. Bei einer Veranstaltung in Osterberg im März 2021, zu dem der Osterberger Gemeinderat Wolfgang Berrens die daran interessierten Akteure und Akteurinnen der Gemeinden Osterberg, Kellmünz und Oberroth eingeladen hatte, wurde dank eines engagierten Vortrags von Herrn Lingens, Leiter des Babenhausener Vereins „BuS“ (Bürger unterstützen Senioren) der Plan gefasst, einen Verein zur rechtlichen Sicherung der Senioren- und Nachbarschaftshilfe zu gründen. Die Vereinsgründung fand nach sorgfältiger Vorbereitung am 20.10.2021 statt.</p>
<p>Vorstände sind:</p>
<p>1. Gerd Kunze (Kellmünz) Tel: 08337-752773</p>
<p>2. Olaf Ott (Oberroth) Tel: 08333-4584 und</p>
<p>3. Georg Deil (Osterberg).08333-9277010</p>
<p>An sie kann man sich bei Fragen wenden. Ebenso stehen auch die anderen Mitwirkenden des Vereinsgremiums als Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung. Für die Zukunft ist geplant, eine zentrale Ansprechstelle einzurichten.</p>
<p>Das Ziel des Vereins „SOKO“ ist es, denjenigen Hilfe zu bieten die sie brauchen und wünschen. Das sind beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder Garten, beim Einkaufen, beim Umgang mit technischen Geräten, Fahrdienste, Gespräche, und anderes mehr. Denn wenn wir unser Leben so lange wie möglich zuhause verbringen möchten, werden wir in einigen Jahren Hilfe bei manchen Tätigkeiten brauchen, die uns vielleicht heute noch selbstverständlich ohne Schwierigkeiten von der Hand gehen.</p>
<p>Das Interesse an der Senioren- und Nachbarschaftshilfe war so groß, dass bereits am Abend der Informationsveranstaltung die Hälfte der Interessenten ihren Beitritt zum Verein erklärten.</p>
<p>Die Beitrittserklärung steht ihnen hier zum Download bereit. Sie kann in den Rathäusern oder bei den Seniorenbeauftragten der drei Gemeinden abgegeben werden. Weitere Exemplare sind im Rathaus Kellmünz erhältlich.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/b/2/csm_Logo_SOKO_a988f3a2d3.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[„Unsere Heimat – Dein Tipp!“]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/unsere-heimat-dein-tipp-549</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/unsere-heimat-dein-tipp-549" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/unsere-heimat-dein-tipp-549"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Landkreis Neu-Ulm startet Aktion zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, Gastronomie, Hotellerie]]></summary>
            
            <updated>2020-08-12T10:15:04+02:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Sonne genießen an der Iller, wunderbar Wandern oder Radfahren, ins kühle Wasser tauchen bei Senden oder in einem der vielen Seen in unserem Landkreis. Wer Entspannung sucht, braucht nicht unbedingt in den Flieger zu steigen. Denn die Urlaubsplanungen für die Sommerferien sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr erschwert. Doch auf Erholung braucht deshalb niemand zu verzichten. Alle, die sich gegen einen Auslandsurlaub entschieden haben, möchte der Landkreis Neu-Ulm unterstützen und ermutigen. Ladet Eure Familie, Freunde und Bekannte ein, den Landkreis zu besuchen und zu erkunden. Zeigt Ihnen Euren Lieblingsbiergarten, besucht das Museum, geht Shoppen oder vieles mehr. Denn: Auch im Landkreis Neu-Ulm lässt es sich hervorragend Urlaub machen! Deshalb starten wir die Aktion „Unsere Heimat – Dein Tipp!“</p>
<p>Von Badeseen über Museen, bis hin zu tollen Übernachtungsmöglichkeiten, Ausflugslokalen und schönen Radwegen hat der Landkreis Neu-Ulm ein großartiges und vielfältiges Freizeitangebot zu bieten. Einen Überblick bietet die Tourismushomepage des Landkreises unter <a href="https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/">https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/</a>. Tipps hieraus wollen wir unter dem Motto „Unsere Heimat – Dein Tipp“&nbsp; auch auf unserer Facebook-Seite unter <a href="https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm">https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm</a> veröffentlichen – und erhoffen uns dort weitere Anregungen oder Erfahrungsberichte unserer Userinnen und User.</p>
<p>Wir wollen damit allen Daheimgebliebenen Tipps geben und zu Aktivitäten ermutigen – zugleich wollen wir auf die tollen Angebote unserer heimischen Wirtschaft und Gastronomie sowie die Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort aufmerksam machen, die in diesen schweren Zeiten unser aller Unterstützung verdient haben.</p>
<p>Auf diese Weise können wir alle einen Beitrag dazu leisten, unseren Landkreis zu stärken und haben gleichzeitig die Chance, unsere Heimat von ihrer schönsten Seite kennenzulernen!</p>
<p><strong>Bild</strong>: Im Landkreis Neu-Ulm gibt es zahlreiche Badeseen, die ein Anziehungspunkt sind. Wie zum Beispiel bei Elchingen. Foto Octonauten UG</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/5/6/csm_LRA_NU__Unsere_Heimat_81d78662e6.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Regionale e-Vergabe-Plattform]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-458</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-458" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-458"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm gibt es eine regionale e-Vergabe-Plattform, in der z.B. Handwerksbetriebe nach EU-Ausschreibungen regionaler Institutionen und Kommunen suchen können. Beteiligt sind u.a. der Landkreis Neu-Ulm, die Städte Illertissen, Neu-Ulm, Senden, Vöhringen und Weißenhorn, die Gemeinde Elchingen und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt. ]]></summary>
            
            <updated>2020-01-14T09:59:00+01:00</updated>
            
                <category term="Markt Kellmünz"/>
            
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Leitfaden für Vereine]]></title>
            <id>https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/leitfaden-fuer-vereine</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/leitfaden-fuer-vereine" hreflang="de" title="https://www.kellmuenz.de/nachrichten/artikel/leitfaden-fuer-vereine"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Broschüre für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei ]]></summary>
            
            <updated>2020-01-01T00:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Eine Vereinsfeier zu organisieren ist sicherlich eine Menge Arbeit. Was man alles beachten muss, von der Genehmigung, über den Jugendschutz bis Regeln für die Tombola, das hat die Staatskanzlei jetzt in einem neuen praxisorientierten Leitfaden zusammengefasst.</p>
<p>Der neue Leitfaden will den Vereinen das Feiern nicht erschweren, sondern – ganz im Gegenteil - erleichtern. Deshalb sind darin die wichtigsten Dinge leicht verständlich erklärt.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.kellmuenz.de//fileadmin/_processed_/1/5/csm_Leitfaden_fuer_Vereinsfeiern_Stand_2022_236b9393b7.png" alt=""/>
                    
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