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Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Bernd Nothelfer

Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Geschäftsstellenleitung

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