Marktgemeinderat Kellmünz
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet.
Dem gewählten Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.
Die Größe des Gemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Kellmünz besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 12 Gemeinderatsmitgliedern.
Informationen zu den Vertretern finden Sie im Ratsinformationssystem auf einer eigenen Seite. Dort werden auch Informationen zu Sitzungen angeboten.