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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Bernd Nothelfer

Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Geschäftsstellenleitung

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