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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Bernd Nothelfer

Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Geschäftsstellenleitung

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