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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Irmgard Brönner

Hauptamt - Bürgerbüro

Ulrike Krügel

Rathaus Kellmünz

Vorzimmer Bürgermeister Kellmünz

Kathrin Kehrer

Markt Altenstadt - Öffentlichkeitsarbeit, Vorzimmer Bürgermeister

Daniela Braune

Rathaus Osterberg

Vorzimmer Bürgermeister Osterberg

Anja Steinhauser

Hauptamt - Bürgerbüro

Alle Leistungen