Pressemitteilung: Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm – Erinnerung an die Rückmeldung zur Bedarfsabfrage

Pressemitteilung vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm –
Erinnerung an die Rückmeldung zur Bedarfsabfrage
Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht ihre Bedarfsabfrage für ihre neuen Abfallbehälter abgegeben haben, werden gebeten, dies so schnell wie möglich nachzuholen. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm hin.
Der AWB hatte vor einigen Wochen alle Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen, die von der Rückübertragung betroffen sind, angeschrieben. Die Bedarfsabfrage ist notwendig, um die entsprechenden Tonnen für die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig bestellen und dann bereit stellen zu können. Vor diesem Hintergrund können Bedarfsmitteilungen, die dem AWB noch bis zum 19. Oktober 2025 zugehen, bei der Behältergestellung im Jahr 2025 sicher berücksichtigt werden.
Der AWB bittet um Verständnis, dass bei Bedarfsmitteilungen, die nach dem 19. Oktober 2025 eingehen, die rechtzeitige Auslieferung der neuen Müllbehälter im Jahr 2025 nicht mehr sicher gewährleistet werden kann. Das heißt, es kann nicht garantiert werden, dass die Tonnen für die Leerungen ab Januar 2026 zur Verfügung stehen, sondern ggf. erst im Januar ausgeliefert werden können. In solchen Fällen wäre es möglich, für ein, zwei oder drei Leerungen einen Mehrbedarfssack beim AWB zu kaufen und am Abfuhrtag zur Leerung bereitzustellen, damit die Abfälle entsorgt werden.
Wenn Sie bisher noch keine Bedarfsabfrage erhalten haben, melden Sie sich bitte schnellstmöglich beim Kundenservice des AWB: kundenservice@awb-neu-ulm.de oder
telefonisch unter 07309 878 1700. Dieser steht auch für Fragen rund um die Umstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Neu-Ulm
unter https://www.awb-neu-ulm.de/rueckuebertragung-1 zu finden.