Vorauszahlungsbescheide 2026: AWB informiert vorab über Änderungen

In den kommenden Tagen erhalten die ersten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neu-Ulm ihre Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2026. Dabei kann der Bescheid teilweise anders aussehen als in den Vorjahren. Grund dafür ist die Neuorganisation der Abfallentsorgung im Landkreis:
Für viele Gemeinden ist inzwischen der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) zuständig. Deshalb wurden Aufbau und Darstellung der Bescheide vereinheitlicht.
Für Bürgerinnen und Bürger wichtig:
Die Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt. Grundlage für den ersten Vorauszahlungsbescheid ist der Stand zum 1. Januar 2026. Änderungen im Laufe des Jahres werden in der Jahresabrechnung im Jahr 2027 berücksichtigt.
Zusätzlich enthält der Bescheid die Leerungsgebühr, die sich an den acht Mindestleerungen orientiert. Dier Biotonne wird anteilig nach Nutzungsdauer berechnet und ist unabhängig von der Anzahl der Leerungen.
„Uns ist wichtig, die Umstellung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten“, sagt AWB-Werksleiter Thomas Moritz. „Deshalb informieren wir frühzeitig über die Änderungen.“
Fragen können per E-Mail an gebuehrenbescheid@awb-neu-ulm.de gestellt werden.
Der AWB bittet um Verständnis, dass telefonische Auskünfte zu einzelnen Bescheiden aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.